1, Hatte Vicky ihren Beitrag korrigiert ohne das ein Systemvermerk erfolgte.
2. Wenn das Internet als eine wissenschaftliche Quelle anerkannt ist, und wissenschaftliche Fachartikel hingegen als irrlevant erachtet werden dürfen, von Juristinnen und Juristen z.B., lasst es mich wissen.
Bis dahin bitte ich um die Verlinkung zu den entsprechenden, empirischen Arbeiten des Herr Doofsten, Dorsten, Dorste-Hülsdorf oder so ähnlich.
Der Mann kann kleine Tierchen erklären, von empirischer Forschung, die seriös durchzuführen ist und an die internationalen Konventionen strikt gebunden ist, hat der Mann bestenfalls eine blasse Ahnung.
Ansonsten bitte weitermachen auch auf Wikipedia-Niveau und herzlichen Glückwunsch an Vicky und NBer, da sie immerhin schon wissen, was kumulierte Häufigkeiten sind (Strichlisten). Fachsemester eins, erste Stunde, nach der Einführungsvorlesung freilich. Nachzulesen beim Bortz, Statistik für Sozialwissenschaftler und nicht etwa Jurist*en.
Immerhin darf Herr Donald Trump das Mittel einnehmen, zumindest wurde hier im Faden darüber ein Konsens erzielt.
Ansonsten verweise ich auf Altparteilichkeit bei der Gutachenerstellung (nix Gutachtenertellung, 2nd time edith at time stamp 14:57 Uhr) und auch auf die Wohlheraltensklausel, d.h. nein, danke edith, auf die das Prinzip(ien) der Allparteilichkeit und auf die Wohlverhaltensklausel.
P.S.: NBer ist hartnäckig, er beachtet die Groß´- und Kleinschreibung nicht. Marotte, Legasthenie oder doch ein ernst zunehmender Virus?
