Zitat:
Zitat von Alteisen
Wurde nicht gestern eine Gutscheinregelung verabschiedet? Dann bleibt man schön auf den Anwaltskosten sitzen.
|
Die gesetzliche Gutscheinregelung sieht vor, dass die Einlösung des Gutscheins freiwillig ist und bei Nichteinlösung der Gegenwert Ende 2021 ausgezahlt wird. Das bietet der Veranstalter aber nicht an, er zwingt dich auf einen von zwei Terminen umzubuchen.