Zitat:
Zitat von Seyan
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Als Jurist fände ich das durchaus ein anwendbares Konzept. Es ist ja nicht so, als würde der Veranstalter den Platz nicht neu verkaufen können, falls ein Athlet keinen der neuen Termine wahrnehmen will.
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Die juristische Seite der Startgeldgeschichte ist mir bewusst.
Ich würde mir aber auch wünschen, dass die Problematik die diese Rechtssituation für die Veranstalter mit sich bringt auch den Athleten bewusst ist.
Dass die Veranstalter in Hamburg einen abgegebenen Startplatz für September problemlos weiterverkaufen können halte ich angesichts der neuen und für Teilnehmer wenig attraktiven Pandemie-bedingten Sonderregeln für ein Gerücht.
Natürlich wollte ich mein eigenes Verhalten nicht zum Maßstab erheben, sondern einfach nur als Denkanstoß anekdotisch in den Raum stellen.
"Neuer Termin liegt außerhalb der Schulferien" halte ich für eine etwas dünne Begründung, um einen Anwalt einzuschalten. Zumindest in der derzeitigen Situation.
Ich bin auch mittlerweile von drei Termin-Wettkampfverlegungen betroffen (Bled, Samorin, Taupo). Für die ersten beiden Wettkämpfe gibt es bis jetzt Ersatztermine, die mir nicht wirklich passen, da die alten Termine genau mit dem Urlaubsplan, der bei uns Anfang des Jahres erstellt wird, abgestimmt waren. Trotzdem werde ich die neuen Termine wahrnehmen, wenn die Veranstalter es hinbekommen sollten, den Wettkampf auch tatsächlich durchzuführen.
Der Triathlonsport ist mir wichtig und ohne genügend Veranstalter, die Wettkämpfe organisieren, wird unser Sport ärmer.