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Professor Kekule hatte vor zwei Wochen in einem seiner Podcasts mal sehr schlüssig (für mich nachvollziehbar) dargelegt, dass die sinnvolle Grenze an neuen Covid-19-Erkrankungen, mit denen wir als Gesellschaft gut umgehen können (bevor eine derartig massive Maßnahme wie ein erneuter Lockdown erforderlich ist) etwa der Zahl entspricht, die ein Gesundheitsamt zeitnahe im Rahmen dern rückblickenden Kontaknachverfolgung sinnvoll bewältigen kann. (Bei manchem, was Kekule so von sich gibt, habe ich auch meine Probleme, weil er dazu tendiert, manches überspitzt zu formulieren und gerne auch gegen das zwischen den Stühlen der Politik und eder Wissenschaft sitzende RKI austeilt, aber wie gesagt, im nachfolgenden Beispiel dürfte er recht haben.)
Um eine erneute unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern, muss man bei bekannt gewordenen Neuerkrankungen spätestens am Tage nach dem positiven Testergebnis ermitteln, mit welchen Personen der Erkrankte innerhalb seiner infektösen Phase (zwei Tage vor Symptombeginn bis hin zum positiven Testergebnis) längeren Kontakt gehabt hat, um diese Kontaktpersonen vorsichtshalber zu isolieren und zu testen.
Zu Beginn der Epidemie Mitte März waren die Gesundheitsämter in den Hotspotregionen damit reihenweise überfordert.
Wo die tatsächliche Grenze liegt, d.h. ab welcher Zahl diese individuelle Kontaktnachverfolgung nicht mehr möglich ist, hängt letztlich von der personellen Ausstattung des lokalen Gesundheitsamtes ab. Ein kleineres Gesundheitsamt in der Provinz kommt da natürlich schneller an seine Kapazitätsgrenze als ein großes Gesundheitsamt in einer Millionenstadt.
Genaugenommen müsste jetzt, da klar ist, dass die Zahl der Intensivbetten nicht mehr die Begrenzung ist, bei der die laufende Epidemie unkontrollierbar wird (wie zu Beginn in der exponentiellen Phase befürchtet) jedes Gesundheitsamt selbst angeben, wieviel Neuinfektionen sie konkret handeln können und daran angepasst regionlae Obergrenzen erstellt werden, bzw. gezielt einzelne, personell schlecht ausgestattete Gesundheitsämter aufgestockt werden. Für solche Fälle können z.B. Teile der Bundeswehr sog. Amtshilfe leisten.
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