Zitat:
Zitat von Matthias75
Die Massnahmen stehen in der alten Formulierung, insbesondere in den genannten Sätzen 1 und 2, bzw. in den §§29 bis 31, auf die Bezug genommen wird.
Diese sollen laut dem Entwurf um folgende Passage ergänzt werden:
Eine Verschärfung kann ich da nicht rauslesen. Die neue Formulierung erlaubt im Gegenteil zu deiner Behauptung eine Lockerung, wenn du einen Impfschutz oder eine Immunität nachweisen kannst. Somit ist die Neuformulierung besser, wenn du geimpft oder immun bist. Wenn du keine Impfung oder Immunisierung vorweisen kannst, ist es egal, ob das Gesetzt mit oder ohne dem neu hinzugefügten Zusatz gilt (bezogen auf §28, auf den du Bezug genommen hast. Ob in andere Neuformulierungen Verschärfungen genannt sind, habe ich nicht geprüft.)
M.
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Ok. Hab ich verstanden.
Aktuell war es demnach so, dass alle Auslandsheimkehrer als „Festgestellte Verdächtige“ eingestuft wurden (egal ob krank oder gesund). Deshalb konnten sie in Quarantäne geschickt werden. Mit der neuen (lockeren) Gesetznovelle kann sich nun der gesunde Impfpassbesitzer der Massnahme entziehen, während sich der Gesunde ohne Impfpass weiter als Verdächtiger einstufen lassen muss?