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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - IRONMAN Austria 2020
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Alt 30.04.2020, 20:55   #40
leiti
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 629
Zitat:
Zitat von alexis_sorbas Beitrag anzeigen
Wenn ein Veranstalter ein Event absagt, hast Du als Kunde grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
Und hier liegt der Unterschied. Sagt der Veranstalter den Event ab, oder wird er von der Behörde abgesagt. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Wird ein Event behördlich abgesagt, steht man im rechtsfreien Raum. Es gibt die AGBs der Veranstalter und die Meinung des VKI. Ausjudiziert wurde dies noch nie, daher kann keiner sagen, wie die obersten Gerichtshöfe entscheiden würden ...
leiti ist offline   Mit Zitat antworten