Zitat:
Zitat von dr_big
reicht es dann 50m Abstand zu der Eisdiele zu halten wo man das Eis gekauft hat, oder muss man auch noch 50m Abstand zu einer zweiten Eisdiele halten, von deren Existenz man vielleicht gar nicht weiss?
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Der Abstand gilt zu derjenigen Eisdiele, wo Du das Eis erworben hast.
Falls Du den Ordnungsbeamten glaubhaft versichern kannst, dass Du das Eis nicht erworben, sondern geklaut hast, wird man von einem Bußgeld absehen müssen.