Zitat:
Zitat von mamoarmin
@Arne
Der Anwalt, der im Beitrag verlinkt ist würde sicherlich mein Mandat übernehmen?
Wie sieht es mit anderen Beteiligten aus, wollen wir uns evtl. Zusammentun?
|
Ich denke schon. Ein Mahnverfahren ist ja keine große Sache. Zu prüfen wäre nach meinem Verständnis, ob deutsches Recht zur Anwendung kommt, und ob die befristete Gutscheinlösung, die für Reiseveranstalter im Gespräch ist, auch für Veranstalter von Sportevents zur Anwendung kommen soll.
Der Rechtsgrundsatz lautet aber nach wie vor:
Fällt die Veranstaltung aus, ist das Startgeld zu erstatten. Ausweichtermine müssen nicht akzeptiert werden.
Wenn die Rechtslage geklärt ist, kann man auf dieser Grundlage mit den Athleten Kompromisse erarbeiten.
