Zitat:
Zitat von qbz
Das weiss natürlich jeder Polizist, dass er das angeben muss. Die Meldung nennt aber, ausser Widerstand bei der Verhaftung, nichts, was konkret auf eine Eigen- u. Fremdgefährdung hindeutet. (z.B. was auf einen Suicide oder Angriff auf einen anderen Menschen hindeutet). Das Faktum besteht aus einer nicht konkretisierten Behauptung der Polizisten, nicht mehr u. weniger, weshalb eben ein Richter in 24h darüber entscheiden muss.
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Es war aber auch die Rede von "dunkle Mächte" ! Das ist in der Regel schon ein
sehr sicheres Indiz für "Verschwöhrungstheorie" ...
