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Alt 31.03.2020, 08:29   #340
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.490
Zitat:
Zitat von Drop Beitrag anzeigen
Auf der anderen Seite entstehen erst gar keine Hotel-/Reisekosten, wenn ich als Teilnehmer rechtzeitig stornieren kann.
Gewiss. Aber es gibt nicht nur die Verträge mit den Teilnehmern. Nimm’ als Beispiel die Firma Nirvana, die Reisepakete, bestehend aus der Reise plus dem Startplatz, für teures Geld an die Teilnehmer verkauft hat. Auch sie muss ihren Kunden den vollen Preis zurückzahlen. Wer haftet für diesen Schaden?

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Höhere Gewalt liegt nicht erst dann vor, wenn eine Behörde ein Verbot erteilt. Auch die Gefahr einer Ansteckung von Teilnehmern und Zuschauern dürfte als höhere Gewalt gelten. Diese muss jedoch zum Zeitpunkt der Veranstaltung tatsächlich vorliegen. Und wer weiß das schon mit Bestimmtheit, was in drei Monaten ist?

Es ist für Veranstalter eine sehr schwierige Situation.
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten