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Alt 30.03.2020, 22:50   #334
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 25.053
Zitat:
Zitat von Drop Beitrag anzeigen
Verstehe ich nicht. Wenn man als Veranstalter startgelder zurück zahlen muss, versucht man doch die Kosten möglichst niedrig zu halten. Je später man absagt, desto mehr Kosten laufen doch auf.
Vorsorgliche Absagen sind für den Veranstalter ein finanzielles Risiko:

Ein Veranstalter, der eine Veranstaltung absagt, ist zur Rückzahlung der Startgelder verpflichtet, sowie zum Schadenersatz (z.B. Hotel- und Reisekosten).

Liegen für die Absage zwingende äußere Umstände vor, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, entfällt die Schadenersatzpflicht. Daher ist es wichtig, dass diese zwingenden äußeren Umstände vorliegen. Das lässt Veranstalter zögern. Sie haben dann nur die Rückzahlungen der Startgelder zu leisten, nicht aber den Schadenersatz.
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