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Alt 29.03.2020, 15:58   #270
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.919
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Für viele Veranstalter ist es sehr schwer, die Absage herauszuzögern, bis "die Regierung den Wettbewerb absagt". Je näher die Veranstaltung rückt, desto mehr Kosten fallen an.
Richtig, für Veranstalter ist die Situation sehr schwierig. Ich bin selbst davon betroffen. Wir mussten eines unserer Trainingslager um 22 Uhr am Vorabend des Abreisetages absagen. Mit vollständiger Rückzahlung der Reisekosten, die derzeit bis zum Ende dieses Monats abgewickelt wird.

Allerdings beträfe ein Veranstaltungsverbot durch die Regierung nicht die Rückzahlung des Startgeldes. Diese Rückzahlung ist unabhängig von den Gründen der Absage zu leisten. Entscheidend ist nur: Findet das Rennen statt, ja oder nein. Findet es nicht statt, gibt es das Startgeld zurück, unabhängig von den Gründen der Absage.

Die Gründe der Absage sind nur relevant für Forderungen der Teilnehmer, die über die Rückzahlung des Startgeldes hinaus gehen. Das wäre beispielsweise eine Forderung nach Schadenersatz für bereits angefallene Reisekosten.
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