Zitat:
Zitat von Trillerpfeife
ich verute mal die Feinheiten liegen darin wer absagt oder verbietet.
Wenn das Land Bayern die Veranstaltung verbietet oder untersagt, dann bekommt vermutlich niemand sein Geld zurück. Oder?
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Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet, ist das Startgeld zurückzuerstatten. Die Frage nach dem Verschulden spielt dabei keine Rolle. Es ist daher einerlei, ob das Land Bayern die Veranstaltung ermöglicht oder nicht.
Die Frage nach dem Verschulden spielt erst bei Schadenersatz eine Rolle.