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Thema: Corona Virus
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Alt 26.03.2020, 12:51   #3350
DocTom
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Zitat:
Zitat von sybenwurz Beitrag anzeigen
Ne Möglichkeit wäre ja auch das bedingungslose Grundeinkommen, notfalls erstmal auf ne bestimmte Zeit.
Ach so, obwohl, nee, da profitierten auch Freiberufler, Künstler und ähnliche Gruppen und brächten am Ende weiter oder wieder Kohle unters Volk.

Mir schwant, dass das wieder in so ne Aktion ausartet, die sich selbst zutodeverwaltet.
Jepp, es sollen bei Solo-Selbständigen halt keine Umsatzausfälle ausgeglichen, sondern nur Liquiditätsengpässe behoben werden. Danke firmenhilfe.org für die Aufklärung idS:

Zitat:
Corona-Hilfe für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer
Solo- Selbsständige, Freiberufler, „…die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind“, erhalten die 2500 Euro. „…alle Anträge sollen zunächst bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.“

Was bedeutet das? Diese Regelung gilt für alle Solo-Selbstständige, Freiberufler/KMUs, die vor der Corona Krise wirtschaftlich gesund waren.

„Um die Förderung optimal mit dem Notfallfonds des Bundes zu verzahnen, startet das genaue Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren nach dem Beschluss des Notfallfonds des Bundes durch das Bundeskabinett voraussichtlich diese Woche.“ Die Bundesregierung will diese Maßnahme heute (23.03.2020) beschließen. Daher werden detaillierte Informationen später folgen.

Kabinett beschließt Milliarden-Hilfspaket – Was bedeutet das für Solo-Selbstständige?

Zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen hat das Bundeskabinett ein beispielloses Hilfspaket beschlossen. Damit sollen unter anderem Hilfen für Kleinstbetriebe geleistet werden.

Zuschussprogramm: Unternehmen sollen nicht vom Markt verschwinden, daher: Ganz kleine Firmen und Selbstständige, Musiker, Fotografen, Heilpraktiker oder Pfleger, die gerade kaum Kredite bekommen, können für drei Monate von 9000 bis bis zu 15.000 Euro erhalten. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich hierbei um Einmalzuwendungen durch die Bundesregierung. Das soll unbürokratisch funktionieren - sie müssen nur versichern, dass sie durch die Corona-Krise einen Liquiditätsengpass haben. Es ist nicht dafür da, Umsatzausfälle zu ersetzen. Das kann die Bundesregierung nicht leisten. Insgesamt stellt die Regierung bis zu 50 Milliarden Euro bereit. Der Bundestag soll dem Paket am Mittwoch zustimmen, der Bundesrat dann am Freitag.

Wann können die Unternehmen mit dem Geld rechnen? So schnell wie möglich.

Für die Grundsicherung / ALG II

Es findet keine Vermögensprüfung statt. Des Weiteren findet weder eine Überprüfung der Wohnungsverhältnisse statt noch wird eine Arbeitsvermittlung erfolgen. Wenn Krankenversicherungen bestehen, können auch diese weitergeführt werden.

Damit fallen alle Selbständigen, die keine hohen Fixkosten oder hohen Liquiditätsbedarf haben, also doch hinten runter und müssen sehen, wo sie ohne Umsätze bleiben...

Petition zum zeitlich begrenzten BGE gibt es ja schon
https://www.change.org/p/finanzminis...-peteraltmaier

Bisher 400000 Mitpetenten.
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„

Albert Einstein (1879 – 1955)
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