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Zitat von atemnotimneo
gerade nachgelesen AGB challenge roth:
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters (mindestens 90,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
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Das ist interessant, dass hier die vollständige Rückerstattung per AGBs ausgeschlossen wird. Der Verbraucherschutz schreibt auf seiner
Website hingegen:
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Veranstalter das Event absagt?
Grundsätzlich besteht in solchen Fällen ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Denn im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach – unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht.
Unabhängig von den Paragraphen fände ich es gut, wenn eine Lösung gefunden wird, welche von den Rennveranstaltern finanziell gestemmt werden kann. Im Moment erscheint es mir jedoch so, dass der Kunde einen Anspruch auf volle Rückerstattung der Startgebühr hat. Vielleicht können die anwesenden Juristen das einschätzen?