Zitat:
Zitat von Nobodyknows
Das Du das so siehst ist nachvollziehbar.
Ich fand den Antrag peinlich da er handwerklich einfach schlecht gemacht war.
Nochmal weil es so bekloppt ist, dies in einem Antrag im deutschen Bundestag zu fordern:
...
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
...
6. türkische Gemeinden, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, die
Schutzsuchende aufnehmen und versorgen, sowie die türkische Zivilgesellschaft
verstärkt finanziell und technisch zu unterstützen;
...
Was erzählt ein dafür stimmender MdB seinem Wähler daheim im Wahlkreis dazu?
Gruß
N. 
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Gar nichts, weil 6. nicht in der Abstimmungsvorlage enthalten war.
Ich habe jetzt nämlich nochmals recherchiert auf der offiziellen Bundestagshomepage. Da werden mir ein Antrag der PdL und dann der Antrag der Grünen aufgeführt.
https://www.bundestag.de/dokumente/t...skinder-679604
und der Antrag der Grünen enthält überhaupt nicht den von Dir erwähnten Punkt 6.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/168/1916838.pdf
Damit ist die Ablehnung nicht mehr peinlich, sondern einfach nur unmenschlich. Aber Fehler können beim Zitieren und Verlinken passieren ....
Hier der Auszug aus dem abgestimmten Antragstext:
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. im Rahmen eines
bundesweiten Relocation-Programms ein Kontingent von 5.000 besonders schutzbedürftigen Menschen im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU – beispielsweise
unbegleitete Kinder, Schwangere, alleinreisende Frauen, Alleinerziehende und schwer Traumatisierte – aus den Hotspots der griechischen Ägäis-Inseln durch Selbsteintritt gemäß Art. 17 der Dublin-III-Verordnung 604/2013 aufzunehmen und die Asylverfahren in Deutschland durchzuführen;
2. die griechischen Behörden zur Bewältigung der gegenwärtigen humanitären Katastrophe in den Hotspots auf den griechischen Inseln über die bisherigen humanitären Güter hinaus zu unterstützen, medizinisches Personal zu entsenden sowie die Zahl der BAMF-Mitarbeitenden zur Unterstützung deutlich zu erhöhen, auch um aus den bereits als besonders schutzbedürftig identifizierten Personen ein entsprechendes Kontingent für die schnelle Ad-hoc-Übernahme nach Deutschland auszuwählen;
3. unbegleiteten Kindern und anderen Angehörigen von Familien in Deutschland, die sich noch auf den griechischen Inseln befinden, den Familiennachzug nach der Dublin-III-Verordnung 604/2013 zügig und unbürokratisch zu ermöglichen;
4. eine qualifizierte und unabhängige Rechtsberatung für Schutzsuchende in den EU-Hotspots im Bundeshaushalt zu verankern, um den Betroffenen einen effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen, Prozesse zu beschleunigen und die beteiligten Akteure zu entlasten;
5. die griechischen Behörden stärker finanziell und strukturell dabei zu unterstützen, die Lebensbedingungen für die vorerst in den Hotspots verbleibenden Kinder und Jugendlichen zu verbessern und ihnen für die Dauer ihres Aufenthaltes sowohl eine angemessene Unterbringung und medizinische Versorgung, als auch eine kindgerechte Betreuung und den Zugang zu Bildung zu ermöglichen.
Berlin, den 28. Januar 2020 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Aber welche Kritik bringst Du jetzt vor?
