28.02.2020, 14:35
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#16073
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Szenekenner
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.587
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Zitat:
Zitat von Trimichi
Interessant auch diese Frau mit Migrationshintergrund, die vor dem BVG geklagt hatte, insofern, dass sie, die sie ihr Kopftuch nicht im Gerichtssaal tragen dürfe, nicht Recht bekommen hat. Das hohe Gericht urteilte mit ja und nein. Ja, das Kopftuchverbot schränke die Reigionsfreiheit ein (und damit das GG), auf der anderen Seite ist das Kopftuchverbot durch das Neutralitätsgesetz legitimiert. Wer hier lebe, solle sich neutral verhalten und keine Position gegen oder für eine Religion beziehen durch religiöse Symbole, so heute früh im Radio sinngemäß.
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Das ist ziemlicher Unfug, was das Radio gesagt haben soll ...
Das Neutralitätsgebot des BfG bezieht sich in dem Fall allein auf Rechtsreferendare, wenn sie öffentlich Justiz oder Staat repräsentieren!
"Die Bundesverfassungsrichter wiesen die Klage nun mit Verweis auf die Pflicht zurück, dass Rechtsreferendare sich im Rahmen ihrer Ausbildung in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten hätten. Grundsätzlich können sie während ihrer Ausbildung ein Kopftuch tragen, nicht aber dann, wenn sie öffentlich Justiz und Staat repräsentieren. Diese Regelung stelle zwar einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte der Klägerin dar, erklärte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Dieser sei aber gerechtfertigt.
Die Richter haben richtig entschieden – auch wenn ein Kopftuchverbot in den allermeisten Fällen unsinnig ist. Mit gutem Grund hatte das Bundesverfassungsgericht schon 2015 festgestellt, dass ein pauschales Verbot von Kopftüchern aufgrund der Religionsfreiheit auch nicht gelten dürfe. Warum auch sollte etwa eine Arzthelferin oder eine Sachbearbeiterin im Einwohnermeldeamt nicht ein Kopftuch tragen dürfen, selbst wenn es ein Zeichen ihres Glaubens ist? Es sagt nichts darüber aus, wie sie ihre Arbeit erledigt, ob sie kompetent oder inkompetent ist. Es spielt auch keine Rolle, ob Kollegen oder Kunden das Kopftuch als Zeichen von Unterdrückung und mangelnder Emanzipation werten: Die Meinungs- und Glaubensfreiheit ist auch in der Arbeitswelt ein hohes Gut. Ob eine Arbeitnehmerin CDU, SPD oder FDP wählt oder ob sie Veganerin ist oder Fleisch isst, ist ebenso unerheblich wie ihre Religion. Ganz zu schweigen von einem positiven gesellschaftlichen Effekt: Wenn auch Ärztinnen und Verkäuferinnen, Sachbearbeiterinnen und Lehrerinnen ein Kopftuch tragen, ist dies ein Ausweis dafür, dass sie dazugehören. Gerade nach Anschlägen wie in Hanau wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Migrationshintergrund nicht weiter als "die Fremden" gelten.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zei...-dienst-urteil
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