Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Meik
					 
				 
				Solange das Verfahren noch läuft und offiziell keine Schuld festgestellt wurde kann man Details dazu vorerst noch nicht veröffentlichen. Das könnte dann tatsächlich Richtung Rufschädigung etc. gehen obwohl ggf. kein schuldhaftes Verhalten nachweisbar war. Und ja, da denke ich schon dass ein gewisser Schutz der Personen und der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen wurde auch hier gelten sollte.  
 
Sobald das Strafverfahren aber öffentlich oder abgeschlossen ist sollten die Informationen den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.  
 
Gruß Meik 
			
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Du setzt als Öffentlichkeit mit Mitgliedern gleich? 
