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					Zitat von  RolandG
					 
				 
				Jetzt hängt Euch bitte nicht an der Öffentlichkeit auf. Zuerst müsste man in Erfahrung bringen, welche Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll: alle Nicht-Delegierten, alle nicht in einem Tria-Verein Organisierten, alle? Jeder Kaninchenzüchterverein hält seine Jahreshauptversammlung idR unter Ausschluss der Öffentlichkeit (nur für Vereinsmitglieder) ab, genauso jede Partei (nur für Delegierte bzw. Parteimitglieder). Das bedeutet z.B. noch nicht zwingend den Ausschluss der Presse. 
Das mit dem Parlament ist ein treffendes Beispiel, allerdings wird umgekehrt ein Schuh draus. Im Plenum werden tatsächlich nur die Sonntagsreden gehalten; die Sachdiskussion erfolgt in den Ausschüssen (unter Ausschluss der Öffentlichkeit).    
Jeder prozessführende Anwaltskollege und jeder Richter kann Dir bestätigen, dass er am liebsten die Parteien im Termin nicht dabei hat, da mancher Anwalt sich dann genötigt sieht (und oft auch ist), für seinen Mandanten eine "Show" abzuziehen.   
Es gibt oft gute Gründe, nicht jeden zusehen zu lassen, wenn Tacheles geredet wird.  
			
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 Parteitage sind in Deutschland öffentlich, deswegen auch die Übertragungen auf Phönix. 
Was die Ausschüsse des Bundestages betrifft, so hinkt der Vergleich völlig. Die Ausschusssitzungen sind zwar grundsätzlich nicht öffentlich. Aber es muss ein ordentliches Protokoll geführt werden und du bekommst die Infos von dem  Bundestagsmitglied aus deinem Wahlkreis wenn du ihm bzw. ihr eine Mail schreibst. Das geht ruck-zuck und nicht wie bei der DTU Geschäftsstelle, die eine Antwort für nicht nötig hält. 
Die Ausschusssitzungen kannst du mit den Treffen des DTU-Präsidiums vergleichen, aber nicht mit dem Verbandstag bei dem ein neues Präsidium gewählt wird! 
Ich habe auch noch nie für meine Mandanten vor Gericht eine "Show abgezogen". Was soll der Quatsch
 
Es gibt keinen vernüftigen Grund, die Öffentlichkeit beim Verbanstag auszuschließen. Ganz im Gegenteil. 
Wenn allerdings strafrechtliche Verfehlungen von amtierenden Präsidiumsmitglieder auf dem Verbandstag erörtert werden, dann hätte ich Verständnis dafür, dass für diesen Teil die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Ansonsten hänge ich mich an dem Grundsatz der Öffentlichkeit (so in der DTU Satzung verankert) unheimlich auf
 
Cengiz