Zitat:
Zitat von Jörn
.
Bei einer Kaffeefahrt werden den Leuten überteuerte Heizdecken verkauft, und das ist u.U. strafbar. In Gottesdiensten wird den Leuten das ewige Leben verkauft, und das ist nicht strafbar. Im Moment kann man rechtlich nicht dagegen vorgehen.
|
Für die Heizdecke bezahlt der Käufer mit Geld. Für das ewige Leben zahlt der Gläubige nichts.....bekommt aber Hoffnung, Zuversicht, einen eventuellen Neubeginn etc. vermittelt und geht zufrieden nach Hause. Das es am Ende nichts mit dem ewigen Leben wird, stellt sich maximal als Irrtum heraus.
Die Heizdecke richtet u.U. mit einem Wohnungsbrand ganz andere Schäden an. Die Enttäuschung käme ja auch hier hinzu.