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Alt 05.12.2019, 14:53   #5407
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Triasven Beitrag anzeigen
Diese Göre...
Zitat:
Zitat von Triasven Beitrag anzeigen
... Greta eine manipulierte Rotzgöre ...
Du beschimpfst öffentlich ein 16jähriges, also minderjähriges Mädchen und findest das in Ordnung???

Nach dem was du schreibst hast du selbst Kinder. Hast du dir schon mal zu Ende überlegt, wie du es fändest, wenn diese von wildfremden Erwachsenen verbal genauso scharf angegangen werden würden, wie du selbst es praktizierst?

Greta Thunberg, mag längst eine Person des öffentlichen Interesses sein, aber das beraubt sie nicht ihrer Persönlichkeitsrechte, wofür es zahlreiche einschlägige Urteile gibt. Da sie außerdem noch minderjährig ist, kann es hierzu auch juristisch keine zwei Meinungen geben und auch ein anonymer Nickname wie bei dir, schützt dich nicht vor Strafverfolgung.

Greta Thunberg bzw. ihre Erziehungsberechtigten könnten problemlos ein Anwaltsbüro beschäftigen, das jedem der ihrer Persönlichkeitsrechte verletzt, kostenpflichtige Abmahnungen schickt (so wie es z.B. Günter Jauch seit Jahren macht, wenn irgend jemand unautorisiert Details oder gar Bilder aus seinem Privatleben veröffentlicht) und sie würden zweifellos jeden diesbezüglichen Rechtsstreit gewinnen.

Es ist zulässig, dass du dich sachlich mit Forderungen von Greta bzw. anderen Vertretern der FFF-Bewegung auseinandersetzst. Du darfst diese Forderungen für Nonsens und was auch immer halten. Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

In dem Moment, in dem du aber anfängst, eine Minderjährige selbst in ihrer Persönlichkeit öffentlich zu verunglimpfen und mit persönlichkeitsverletzenden Schimpfwörtern zu überziehen machst du dich strafbar.

Gerade wenn du eigene Kinder hast, die zweifellos früher oder später auch in den sozialen Medien aktiv sind, solltest du da mal in einer ruhigen Minute darüber nachdenken.
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