Weiter so mit Sanktionen von über 30 % und Verfassungsbruch !
"- Das Bundesverfassungsgericht hatte Hartz-IV-Kürzungen von mehr als 30 Prozent als verfassungsrechtlich nicht zumutbar eingeschätzt.
- Plänen von Arbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit zufolge sollen noch höhere Kürzungen aber auch künftig möglich sein.
- So sollen verschiedene Sanktionen kombiniert werden können, die die 30 Prozent zusammen deutlich überschreiten, heißt es in dem Entwurf."
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