Hi Hafu,
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Zitat von Hafu
Die Entsorgung von Unfallfahrzeugen ist sicher ein ernstzunehmendes Problem, das einen sachgerechten Umgang erfordert; dieser sachgerechte Umgang ist aber im Umgang mit herkömmlichen Unfallautos, die z.B. Benzin, Dieselöl, Erdgas oder Wasserstoff in erheblichen Mengen enthalten, auch erforderlich.
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das sind schon 2 völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Schon mal eine Gefahrgutschulung bei Bosch oder so mitgemacht?
Ich schreibe hier mal der Einfachheit halber nur von Akkus von Pedelecs.
Als erstes dürfen beschädigte Akkus schon mal nicht mehr transportiert werden.
Also z.B. aufgeblähte Akkus bei denen das Batteriemanagement gerade noch rechtzeitig die Reißleine gezogen hat. Aber auch einfach nur äußerlich beschädigte Akkus dürfen nicht mehr transportiert werden.
Anscheinend gibt es trotzdem auch dafür dann Spezialcontainer in denen die zur Entsorgung gebracht werden können. Das Vorgehen konnte ich allerdings bisher mangels Masse noch nicht durchexerzieren.
Jetzt hat das Teil bereits in Flammen gestanden und hat nur ein wenig mehr Kapazität als ein Pedelec Akku.
Na bonne chance.