Zitat:
Zitat von Nobodyknows
Jetzt könnte ja der Arbeitnehmer (gemeinsam mit Kollegen) Aktien seiner Firma erwerben...und sich so auf der Jahreshauptversammlung der Aktionäre ein Rederecht verschaffen und ggf. sogar Anträge stellen.
Das sich der Arbeitnehmer in seiner Interessenvertretung, der Gewerkschaft und / oder eventuell im Betriebsrat engagiert und monatlich ein Prozent von seinem Bruttogehalt als Gewerkschaftsbeitrag zahlt ist natürlich Ehrensache.
Gruß
N. 
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Sofern der Arbeitnehmer je so viel Geld übrig hat, dass er sich überhaupt Aktien leisten kann, geschweige denn so viel, dass es für ein Mitspracherecht reicht.
Ja ich weiß, bin spät dran, hab den ganzen Tag nicht rein geschaut
