Zitat:
Zitat von Zeal
Diese Grenze gibt es für die RÜCKsendung, soweit richtig. Es geht hier aber gerade nicht um die Kosten für die Rücksendung (die hat ja der Verkäufer übernommen), sondern um die Versandkosten für die Erstlieferung. Daher war alles korrekt...
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Eine kurze Google-Suche liefert das. Was hältst du davon? Abgesehen davon, dass es sich vermutlich wegen 7€ nicht lohnt, ein halbes Internet-Forum in Atem zu halten
http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqs...atzundmehr.htm
Hinsendekosten
Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung (auch Telefonbestellung) auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird. Behalten Sie einen Teil, dann bleibt es dabei, dass Sie als Verbraucher die Hinsendekosten tragen müssen. So ganz entschieden ist die Sache noch nicht. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig).