Diese Grenze gibt es für die RÜCKsendung, soweit richtig. Es geht hier aber gerade nicht um die Kosten für die Rücksendung (die hat ja der Verkäufer übernommen), sondern um die Versandkosten für die Erstlieferung. Daher war alles korrekt...
Zitat:
Zitat von Pascal
War da nicht was mit einer Grenze von 40 Euro Wert des Gegenstandes? Darunter muss der Käufer die Rücksendung zahlen, darüber der Verkäufer? Bin mir nicht ganz sicher...
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