Zitat:
Zitat von Zeal
Egal ob hier aufgrund der Regelung in den AGB (Passformgarantie), der §§ 312b, 355 ff. BGB (Fernabsatz) oder aus Kulanz rückabgewickelt wurde: Verbraucher trägt die ursprünglichen Versandkosten.
Gruß
Z
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War da nicht was mit einer Grenze von 40 Euro Wert des Gegenstandes? Darunter muss der Käufer die Rücksendung zahlen, darüber der Verkäufer? Bin mir nicht ganz sicher...