Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
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Was ich in dem Kontext interessant fände, zu wissen: sind es die gleichen Leute, die damals "weg mit den Berufsverboten" skandierten, die heute dafür sind, AfD-Mitglieder und Sympathisanten aus von der Beamtenlaufbahn und aus Vereinen auszuschließen und in Lokalen nicht zu bedienen? Wenn es so wäre, wäre es um die Lernfähigkeit der Menschen aus eigener Erfahrung schlecht bestellt. Oder zeigt es gerade die Lernfähigkeit?
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Nein, die damals vom Berufsverbot betroffene Generation ist meistens schon in Rente.

. Bekannte von mir aus meiner Studienzeit waren in Einzelfällen betroffen. Mit Ausnahme von Bayern vielleicht, wo der sog. Radikalenerlaß (1972) erst 1991 aufgehoben wurde. Es wurden in der BRD über 1000 Personen, fast alle als linksextrem eingestuft, nicht eingestellt, und mehr 100 entlassen, viele bewarben sich erst gar nicht im öffentlichen Dienst oder an Schulen, Hochschulen. Gegen ehemalige Nazis als Beamter oder Politiker ging der Staat kaum vor.
Ich würde auch nie für ein Berufsverbot im Öffentlichen Dienst von Mitgliedern einer Partei plädieren, weil es der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit widerspricht. Die einzelnen Mitarbeiter müssen ihre Arbeit Sach- und Aufgaben gemäss erledigen, darauf sollte es in der Beurteilung nur ankommen. Tut jemand das nicht, gibt es die gleichen disziplinarischen Abläufe wie für alle.
Ausserdem erscheint mir die AFD viel zu wählerstark, als dass andere Parteien ein Berufsverbot bzw. Überprüfungen durchsetzen könnten und die AfD profitiert in dem Fall von den Erfolgen, die damals zur Aufhebung führten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte 1995, dass die Berufsverbote gegen das Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit verstossen und verurteilte DE zu Schadensersatz an ein ehemaliges DKP-Mitglied, das aus dem öffentlichen Dienst allein wegen Parteizugehörigkeit entlassen wurde.
