Zitat:
Zitat von neindochoh
Du hast die Immobilie geerbt, also unentgeltlich erlangt. Es fehlt damit bereits der Anschaffungsvorgang, der für die Besteuerung der Weiterveräußerung aber notwendig wäre. Unabhängig von irgendwelchen Fristen ist der Verkauf steuerfrei.
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Das ist hier meiner Meinung nach der Knackpunkt. Durch das Erbe gelangte man unentgeltlich an die Immobilie. Daher können keine Kosten geltend gemacht werden die mit dem Verkauf im Zumsammenhang stehen.