Zitat:
Zitat von Carlos85
Teilweise korrekt
Wer Altbestände vor 2009 hat, wurde zum 1.1.2018 quasi auf null gestellt und hat für Erträge ab 01.01.2018 „nur“ noch einen Freibetrag von 100.000€.
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Das gilt nur für Fonds (und AGs, die als Fonds angesehen werden). Die konnten bisher ja innerhalb des Fonds abgeltungssteuerfrei umschichten und hatten daher Vorteile gegenüber einer in Einzel-Aktien investierten Person. Was Unsinn war. Aber die Fonds-Anbieter scheinen sich mit den Politikern (siehe Riester) ja gut zu verstehen.
Für Einzelaktien gilt das nicht.