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Zitat von MattF
Das ist quasie ne Gehaltserhöhung und sie ist abgabenfrei in der Sozialversicherung. Du musst keine Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung dafür bezahlen, sondern sie halt nur entsprechen versteuern.
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Das ist so nicht richtig. Selbstverständlich ist der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Firmenfahrzeuges zur privaten Nutzung eine sozialversicherungspflichtige Einkommensart.
Es werden darauf nur dann keine Sozialversicherungsabgaben fällig, wenn der Bezug über den Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Das hat aber mit Dienstwagen nix zu tun, sondern würde für jegliche Lohnerhöhung gelten.
Ausnahme wäre nur, falls der AG 15 St. Fahrten Whg/Arbeitsstätte mit 15% paischal der Lohnsteuer unterwirft. Dann fallen hierauf (nicht auf die 1%) lediglich Soli und Kirchensteuer beim AN an aber keine SV.
