In Deutschland gilt das "1 Verbands-Prinzip". Das bedeutet, das es zu jeder Sportart nur einen einzigen Verband geben darf. Dem entsprechend gibt es für den Fußball nur den DFB und für den Triathlon nur die DTU. Die Sportverbände sind Monopolisten.
Wegen der Monopolstellung der Verbände dürfen ihre Verbandsregeln nicht nur die Verbandsinteressen vertreten, sondern es müssen auch die Interessen der Sportler berücksichtig werden. Beispielsweise ist es das Interesse des Verbandes, dass nicht gedopt wird, wohingegen es das Interesse der Profisportler ist, bei Wettkämpfen zu starten. Beide Interessen müssen berücksichtigt werden.
Daraus folgt, dass ein Verband für ein Vergehen (z.B. Foulspiel, politische Agitation bei Siegerehrungen oder Doping etc.) das kleinstmögliche Strafmaß verhängen muss, bei dem die Interessen des Verbandes noch gewahrt sind. Es wäre demnach nicht zulässig, ein Foulspiel mit zwei Jahren Sperre zu ahnden, wenn das Interesse des Verbandes (Durchsetzung des Fairplay) auch mit einer geringeren Strafe zu erreichen ist. Deswegen gibt es bei Doping keine lebenslangen Strafen für Ersttäter.
Die Analyseergebnisse von Dopingproben können darüber hinaus falsch sein, ebenso wie andere Indizien. Auch das erfordert die mögliche Rehabilitation von gedopten Sportlern.
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Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin sehr dafür, dass bei Verdacht auf Doping Polizei und Strafrecht ins Spiel kommen. Die Dopingkontrollen sind offensichtlich eine Farce.
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