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Alt 19.11.2018, 12:54   #55
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 06.01.2007
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Beiträge: 38.742
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Das scheint ne kognitive Verzerrung zu sein - confirmation bias

Zunächst sind 450 EUR Jobs bereits seit 2013 grundsätzlich RV pflichtig. Der AN kann allerdings widersprechen, wenn er das nicht möchte. Dazu gibt es Formulare.

Der AG hat neben den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung auch noch Beiträge nach dem Aufwandsausgleichsgesetz zu tragen. Insgesamt sind das, je nachdem über welchen 450 EUR Jobler wir konkret sprechen, irgendwas um die 30%. Die setzen sich grob so zusammen:

Der AG zahlt 15% in die RV ein. Wenn der AN der RV Pflicht nicht widerspricht, zahlt er (der AN) auch noch mal 3,7% von seinem Gehalt. Dann ist auf den Standardsatz aufgestockt.

Obwohl ein "reiner" 450 EUR Jobler nicht pflichtversichert ist in KV, AV und PV, zahlt der Arbeitgeber aber trotzdem Anteile in diese Töpfe der Solidargemeinschaft. Dann kommen noch n paar KV Umlagen dazu und das ergibt die zirka 30%.

Wer die % Werte ganz konkret wissen will, rufe seinen StB an.

Die Minijobler sind meldepflichtig in der Sozialversicherung - das ganze läuft über die Knappschaft Bahn-See. Auch laufen die Gehälter der Minijobbler in die Meldung an die Unfallversicherer, was zu Beiträgen für den AG führt.


Das glaub ich dir gern, aber ehrlich: gehst du davon aus, dass dies ne stabile, ausreichende Rente für die Betroffenen bringt?
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
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