
Das scheint ne kognitive Verzerrung zu sein - confirmation bias
Zunächst sind 450 EUR Jobs bereits seit 2013
grundsätzlich RV pflichtig. Der
AN kann allerdings widersprechen, wenn er das nicht möchte. Dazu gibt es Formulare.
Der AG hat neben den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung auch noch Beiträge nach dem Aufwandsausgleichsgesetz zu tragen. Insgesamt sind das, je nachdem über welchen 450 EUR Jobler wir konkret sprechen, irgendwas um die 30%. Die setzen sich grob so zusammen:
Der AG zahlt 15% in die RV ein. Wenn der AN der RV Pflicht nicht widerspricht, zahlt er (der AN) auch noch mal 3,7% von seinem Gehalt. Dann ist auf den Standardsatz aufgestockt.
Obwohl ein "reiner" 450 EUR Jobler nicht pflichtversichert ist in KV, AV und PV, zahlt der Arbeitgeber aber trotzdem Anteile in diese Töpfe der Solidargemeinschaft. Dann kommen noch n paar KV Umlagen dazu und das ergibt die zirka 30%.
Wer die % Werte ganz konkret wissen will, rufe seinen StB an.
Die Minijobler sind
meldepflichtig in der Sozialversicherung - das ganze läuft über die Knappschaft Bahn-See. Auch laufen die Gehälter der Minijobbler in die Meldung an die Unfallversicherer, was zu Beiträgen für den AG führt.
