Zitat:
Zitat von Bommel91
danke qbz. Durch deinen weiteren Post konnte ich den vorherigen endlich verstehen. Natürlich absolut richtig. Der Rest läuft aber über 59 II. Und da brauch es ein Parlamentsgesetz. Also wohl demokratisch @schwarz
Man muss die välkerrechtliche Verbindlichkeit und die innerstaatliche Geltung strikt voneinander trennen
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Die Bundesregierung teilte im April 2018 auf eine Anfrage der AFD über das Auswärtige Amt mit, dass der Vertrag nicht nach Art. 59 II ratifiziert werden müsste, da es sich um keinen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag handeln würde.
"Der Globale Migrationspakt ist nicht als völkerrechtlicher Vertrag zu verstehen, der völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesregierung begründen würde, weshalb die Voraussetzung zur Anwendung von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 GG nicht vorliegt. Durch den Globalen Migrationspakt werden Hoheitsrechte weder eingeschränkt noch übertragen."
Im April 2018 verabschiedete das EU-Parlament zum Migrationspakt einen umfangreichen
Entschliessungsantrag, ebenfalls ohne rechtliche nationale Bindewirkung.
"Die Resolution 2018/2642 (RSP) des Europäischen Parlaments hat für die einzelnen Mitgliedstaaten keine rechtliche Bindewirkung und berührt die demokratischen Entscheidungsprozesse in den Mitgliedstaaten nicht."
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/028/1902883.pdf
Die politischen Realitäten sind leider so deprimierend, dass europäische Staaten einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag über den Schutz der europäischen Fledermauspopulationen oder ein rechtlich bindendes Abkommen über den Schutz der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel unter dem Dach der UNO schliessen und rechtlich nicht verbindliche Verpflichtungserklärungen über Migranten.
Abkommen_zur_Erhaltung_der_europäischen_Fledermaus populationen
Abkommen_zur_Erhaltung_der_afrikanisch-eurasischen_wandernden_Wasservögel