Zitat:
Zitat von Bommel91
Du vergleichst einfach Äpfel mit Birnen und haust juristisch wahnsinnig viel durcheinander, was ich dir s.o. nicht mal vorwerfe. Es geht hier nicht um Art. 25 GG. Ich werfe dir nur vor, dass du das nicht verstehen möchtest um nicht einräumen zu müssen, dass du mit deiner Verbindlichkeit evtl. falsch lagst.
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ich kann nicht ersehen, wen du damit ansprichst. Daher, den ungeschriebenen Regeln für Foren folgend, fühle ich mich als Verfasser des direkt vor Deinem liegenden Beitrages angesprochen.
Wo vergleiche ich genau Äpfel mit Birnen? So/falls Du Jurist bist, kläre doch alle lernwilligen Mitleser auf. Ist Dir das zu mühselig, enthalte Dich doch solcher unverständlicher halbgarer Beiträge. Diese verkomplizieren doch diesen Faden nur durch verkürzte Wiedergabe Deiner Gedanken. Die kann ich nicht lesen!
Du wirfst mir etwas vor, wo ich eventuell falsch lag??? Wozu die Einschränkung, wenn Du weißt, dass ich falsch lag und Du dies auch belegen kannst? Wieso ein Vorwurf, wenn Du es nicht genau weißt oder es halt nicht belegen kannst?
Was hat Art 59 II GG mit der Sache genau zu tun?
So ein Link hülfe evtl. anderen weiter
https://www.lecturio.de/magazin/grun...-voelkerrecht/
Dein Glaube oder Bauchgefühl in der Sache mag für Dich spannend sein, mich überzeugt das nicht.
Politiker, auch in D, auch in den Regierungsparteien, lügen oder verbiegen die Wahrheit ein wenig, um ihre Interessen durchzusetzen. Beispiel? "Die Rente ist sicher", "Wir schaffen das" "Ich gebe ihnen mein Ehrenwort" "Ich habe nicht die Absicht, deren Namen zu nennen, weil ich mein Wort gegeben habe." ...
Muss zum Sport, bye bye!