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Nein, Lockvögel gibt es im TV aber nicht im wirklichen Leben. Was ich damit meine ist, dass man eben leider nicht weiß weswegen der Haftbefehl vorlag. Das muss mit dem aktuellen Ermittlungsverfahren nichts zu tun haben sondern kann im besten Fall einfach nur ein nicht bezahltes Parkticket sein.
Der Grad zwischen Wissen und Beweisen ist leider ein sehr schmaler und wird in unserer Rechtsprechung eben sehr stark Täterorientiert ausgelegt. Entsprechend beweissicher muss das Strafverfahren sein, bevor es zur entsprechenden Anklageerhebung kommt.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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