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Vielleicht sollte man sich aber in diesem speziellen Fall damit auseinandersetzen, warum es verboten ist und unter Strafe steht. Wie und wofür wurde zB diese Leugnung eingesetzt und was wurde regelmäßig damit bezweckt (übelste Hass- und Hetzpropaganda, Verunglimpfung der Opfer etc). Jetzt könnte man natürlich fordern sich damit interlektuell außeinander zu setzen, aber ich behaupte mal, dass dieses im Gesamtzusammenhang dessem, wo sowas in aller Regel ausgeführt wird nicht besonders zielführend sein könnte. Ich stell mir jetzt mal vor, wie auf einer Fackelmarschkundgebung im sächsischen Wald ein schmaler Mann mit Olivenzweig auf die Büne steigt und anbietet über das gesprochenen Wort nochmal reden zu wollen...
Es mag hier im Gesprächszusammenhang unpopulär sein, aber ich finde, dass es schon Grenzen geben kann, wo man fordern kann, dass eine Auseinandersetzung mit dem gesprochenen Wort immer die richtige Maßnahme ist.
Und natürlich können wir nur beeinflussen, was hier passiert. Wenn nun jemand in Ungarn soetwas tut, unterliegt er ggfls. halt nicht unseren Gesetzen. Blöd, aber nicht zu ändern.
Das Deutschland selbstverständlich mit diesem Teil seiner Geschichte zu Recht sehr kritisch umgeht und deshalb dort ggfls. auch in seinen rechtlichen Beurteilungen sensibel reagiert finde ich persönlich begrüßenswert.
Aus diesem Umstand abzuleiten, dass man dann konsequenterweise auch Dinge wie eine Glorifizierung des RAF Terrors ähnlich zu behandeln kann man sicher zur Diskussion stellen, aber daraus abzuleiten, dass die Unterstrafestellung des erstgenannten Sachverhalts nicht gut ist, sehe ich etwas anders. Vielleicht ist aber auch die Tragweite die Grundordnung unseres Landes nachhaltig zu gefährden auch differenzierter zu bewerten.
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