Zitat:
Zitat von DocTom
Wo Du bei den Polizisten in diesem Fall Verfehlungen entdeckt hast, würde mich, bei Betrachtung nach geltender Rechtsordnung und nicht Deinem Gefühl, auch mal interessieren!
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Mein Gefühl spielt dabei keine Rolle, nur meine Einschätzung als Nichtjurist, die natürlich grottenfalsch sein kann.
Ich erkenne für die Durchsuchung des Wagens und des Körpers keine Rechtsgrundlage. Worauf sollte sich denn der notwendig Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat beziehen? Besitz des eigenen Autoschlüssels?
Hier handelt es sich aus meiner Sicht um eine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss und der Verletzung des Grundsatzes, dass Durchsuchungen nur von Personen des gleichen Geschlechts vorgenommen werden dürfen. Das Schamgefühl eines Durchsuchten genießt besonderen Schutz.
Wie ich bereits erwähnte: Man stelle sich einfach nur vor, ein männlicher Polizist würde die Brüste und den Schritt einer Frau abtasten, um zu sehen, ob der Schlüssel da irgendwo versteckt ist. Das stünde am nächsten Tag in der Zeitung.
Aus meiner Erinnerung waren noch ein paar andere Details bei den beiden nicht ganz einwandfrei aber ich wollte ja nur meinen ersten Eindruck wiedergeben und keine umfassende rechtliche Analyse des Beitrags liefern.
