Zitat:
Zitat von jannjazz
34.9 Kälteschutzanzüge und Schwimmanzüge dürfen erst in dem Umkleidebereich oder in
der Wechselzone am jeweiligen Wechselplatz des Wettkampfteilnehmers ganz
ausgezogen werden. Vom Schwimmziel bis zum Wechselplatz darf der
Kälteschutzanzug lediglich vom Oberkörper entfernt werden.
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Ich verstehe nicht, wieso es hier noch Fragen gibt. Wenn mabn es erlaubte hieße das, dass auch der Führende es darf. Und der behindert dann alle anderen. dsq völlig zu Recht, ausser, wenn man einen Sportler ganz hinten mit viel gutem Willen den Tag nicht verderben möchte.