Hallo Schwarzfahrer,
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ein paar Beispiele hätte ich aus der Praxis: Wenn man die Tochter nichts ins Schwimmunterricht oder auf die Klassenfahrt läßt, aber zum Kopftuchtragen zwingt und nur mit dem Bruder ausgehen läßt.
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Wenn man rumpöbelt, weil im Hotel Schinken neben der Geflügelwurst liegt (live erlebt von einem angeblich perfekt integrierten Türken).
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wenn man in der Arbeit Sonderrechte will, um zu beten oder wegen Ramadan die Arbeitsleistung nicht bringen kann; wenn man als Zeuge Jehovas medizinische Behandlungen von Angehörigen verhindert; wenn man seinem Kind beibringt, daß man Frauen die Hand nicht gibt und daß man keine Ungläubigen heiraten darf, außer sie bekehren sich zum Islam ...
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Das alles unterliegt der Religionsfreiheit, die zu unserer Kultur in D gehört. Ob das gegen unsere Gesetze verstösst wird im Einzelfalle wie dem Schwimmunterricht, oder der Behandlung von kranken Angehörigen durch Gerichte geklärt und ist auch gar nicht so eindeutig wie Du es hier darstellst.
Auch Christen und Atheisten verweigern ihren Angehörigen medizinische Behandlung.
Die Frage dabei ist doch die Angemessenheit der Maßnahmen. Manchmal kämpfen Eltern Jahrelang um dann bei ihren Kindern endlich die Lebenserhaltenden Maschinen abschalten lassen zu können und bekommen sogar das Recht dazu!
Ich will damit ausdrücken, daß das was Du hier so als selbstverständlich empörend darstellst eben auch von unserem Rechtssystem immer wieder im Einzelfall abgewogen werden muß.
Ist übrigens auch bei der Katholischen Kirche so, daß schon Protestanten nicht geheiratet werden dürfen oder auch Ehen nicht geschieden werden können.
Es täte da mal gut den von Schnodo so gerne zitierten Blick auf das ganze nicht zu verlieren.