Zitat:
Zitat von Trimichi
Wer definiert religionsmündig? Du?
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Nein, der Gesetzgeber.
Zitat:
Zitat von Trimichi
Wie dem auch nun so sein mag, es steht auch allen Eltern frei ihre Kinder in den Reli-Unterricht zu schicken.
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Nein, das ist nur bis zum 14. Lebensjahr der Fall. Danach kann das Kind auch gegen den Willen der Eltern dem Religionsunterricht fernbleiben. Lediglich in Bayern und im Saarland reden die Eltern bis zum 18. Geburtstag mit, wie auch in Polen oder im Irak.
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Deutschland hat übrigens die
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Darin heißt es in Artikel 14:
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.