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Alt 16.01.2018, 20:50   #10295
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.917
Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Wer definiert religionsmündig? Du?
Nein, der Gesetzgeber.

Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Wie dem auch nun so sein mag, es steht auch allen Eltern frei ihre Kinder in den Reli-Unterricht zu schicken.
Nein, das ist nur bis zum 14. Lebensjahr der Fall. Danach kann das Kind auch gegen den Willen der Eltern dem Religionsunterricht fernbleiben. Lediglich in Bayern und im Saarland reden die Eltern bis zum 18. Geburtstag mit, wie auch in Polen oder im Irak.

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Deutschland hat übrigens die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Darin heißt es in Artikel 14:
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
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