Zitat:
Zitat von Stefan
Und wenn eine geringe Menge im Hamburger war, den Du am Vorabend der LD beim BurgerDonald gegessen hast?
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Dann wurde sie dennoch von außen zugeführt. Das steht fest!
Aber ob es dann tatsächlich ahndungswürdiges Doping ist, ist im Rahmen des weiteren Verfahrens (sofern möglich) zu klären. Daher schrieb ich auch oben irgendwo, dass nicht einfach immer gleich die "große Keule" geschwungen werden darf. Jeder Fall muss nun mal einzeln betrachtet und bewertet werden.
Übrigens auch, wenn in dem Burger eine große Menge gewesen wäre oder sogar von einer dritten Person absichtlich dort hinein gebracht wurde.