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Alt 23.09.2017, 13:49   #8289
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.919
Ok, jetzt ich:

Woher hat die Kirche quer über Europa hinweg so ein großes Vermögen, insbesondere einen riesigen Immobilienbesitz? Wirtschaftlich gesehen sind Kirchen eigentlich wenig produktiv. Woher also der Reichtum?

Nachfolgend ein Aspekt aus der Zeit der Verfolgung von Menschen als Hexen. Man konnte per "Gerichtsurteil" nicht nur zu Lebzeiten als Hexe oder Zauberer verurteilt werden, sondern auch nach dem Tode. Und zwar noch 100 Jahre lang nach dem Versterben.

Das hatte Folgen: Wer zu Lebzeiten reich gewesen war, und nach seinem Tode als Hexe oder Hexer verurteilt wurde, verlor auch nachträglich sein Vermögen an die Kirche, die Gemeinde und den Ankläger. Das betraf konkret die Erben des Verurteilten. Sie verloren dadurch ihr Erbe.

Für den Ankläger (Inquisition), sowie den Richter (die Stadt) und den Bischof war es eine Win-Win-Situation, denn sie teilten das Erbe nun unter sich auf.

Ein häufig genutzter Ausweg bestand darin, dass ein reicher Kaufmann oder Grundbesitzer von Anfang an die Kirche als einen Erben berücksichtigte. Verfügte man beispielsweise per Testament, dass nach dem Ableben die Hälfte der Ländereien an die Kirche fallen sollen, war man vor einem Hexenprozess post mortem ziemlich sicher. Ein solcher Prozess hätte die Kirche als Erben nämlich enterbt, ihr aber als Prozesspartei wieder ein Drittel zugeschustert. Unter dem Strich wäre ein Hexenprozess also ein Minusgeschäft für die Kirche.

Zumindest war das die übliche Aufteilung in Deutschland. In anderen Gegenden bekam die Kirche 50%, in Italien ab dem 14. Jahrhundert 100%.

Um also die Ehefrau, die Töchter und Söhne vor der möglichen Enteignung durch einen Hexenprozess zu schützen, vererbte man als reiches Familienoberhaupt oft einen beträchtlichen Teil der Kirche.

Die Aufteilung des Vermögens erfolgte regelmäßig nicht erst nach der Verurteilung, sondern meistens bereits bei Anklageerhebung. Die Häscher kamen ins Haus, holten den Angeklagten ab (falls die Anklage zu seinen Lebzeiten erhoben wurde), und inventarisierten sein Hab und Gut. Alle weiteren Bewohner wurden vertrieben.
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