Zitat:
Zitat von captainbeefheart
Ja, die Erinnerung kann trügen, das ist ein berechtigter Einwand. Reicht das ("kann trügen") um das Ergebnis als falsifiziert anzusehen?
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Ja, insbesondere da es extrem naheliegend ist, dass im halbtoten Zustand Fehlfunktionen des Hirns auftreten. Dafür muss ich kein Mediziner sein.
Ich bin aber recht sicher (meine Erinnerung kann trügen), auch schon Einschätzungen von Fachleuten gelesen zu haben, die ebenfalls diese Nahtoderfahrungen als irrelevante Produkte eben dieser Fehlfunktionen eingestuft haben.