Zitat:
Zitat von qbz
Scheint mir auch eine Frage für Psychologen zu sein, weil die Menschen aus der Erinnerung heraus im nachhinein über ihre Eindrücke als "Scheintote" berichten. Und die Erinnerung kann "trügen", so wirklich die Geschehnisse den Betroffenen im nachhinein erscheinen mögen.
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Ja, die Erinnerung kann trügen, das ist ein berechtigter Einwand. Reicht das ("kann trügen") um das Ergebnis als falsifiziert anzusehen?