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Alt 25.06.2017, 23:41   #7111
schnodo
Szenekenner
 
Benutzerbild von schnodo
 
Registriert seit: 28.10.2011
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 9.008
Zitat:
Zitat von trithos Beitrag anzeigen
Und natürlich geht es um tatsächliches Recht und nicht nur um Meinung.
Dann wollen wir doch mit gutem Beispiel vorangehen und uns einen Fall aus dem tatsächlichen Recht anschauen anstatt nur Meinungen zu verbreiten:
Zitat:
Im Rahmen des politischen Meinungskampfes kann auch die Bezeichnung des Gegners als Betrüger, Rechtsbrecher, Lügner, Halunke oder Gauner zulässig sein, sofern es sich bei diesen Äußerungen ihrem Sinn und systematischen Kontext nach um eine bewertende Stellungnahme zu einer die Öffentlichkeit bzw. eine politische Partei interessierende Frage handelt. Dies hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden.
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