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In Deutschland gilt das Ein-Verbands-Prinzip, auf Deutsch: Der DOSB anerkennt nur jeweils einen einzigen Fußballverband, Tennisverband, Ringerbund und so weiter. Jeder Sportverband ist innerhalb seiner Sportart damit ein Monopolist. Der Sportler hat nicht die Möglichkeit, zwischen zwei Verbänden zu wählen.
Für die Verbände folgt daraus die Verpflichtung, nicht nur die eigenen Interessen wahrzunehmen, sondern auch die Interessen der Sportler. Stehen einem Verband mehrere Wege offen, um eigene Interessen zu verfolgen, so hat er davon denjenigen Weg zu wählen, der auch die Interessen der betroffenen Athleten wahrt.
Das Interesse des Verbandes ist es, Spitzenplätze bei Olympischen Spielen zu erzielen, um dadurch die eigenen Strukturen zu erhalten. Das Interesse der Athleten ist es, Zugang zu Trainingsstätten und Trainern zu erhalten, Einkünfte zu erzielen und bei hochklassigen Rennen zu starten. Der Verband hat dieses Interesse der Athleten zu vertreten.
Es ist aufgrund des Ein-Verbands-Prinzips nicht richtig, dass der Verband zugunsten eigener Interessen den Athleten Starts bei hochklassigen Rennen ohne zwingende Notwendigkeit erschwert.
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