Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Eltern haben das Recht, ihre Kinder nach eigenem Ermessen religiös zu erziehen. Sofern es um kleine Kinder geht, entscheiden die Eltern, nicht die Kinder, ob sie in einen Religionsunterricht gesetzt werden oder nicht.
Hier drückt sich demnach die Religionsfreiheit der Eltern aus. Nicht die Religionsfreiheit der Kinder. Der von Dir zitierte Absatz spricht ausdrücklich von der Entscheidung der Eltern. Die Rechte der Kinder kommen gar nicht vor.
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So wie Eltern in jedem anderen Aspekt erziehungsberechtigt sind. Ziemlich abstruse Argumentation. Wie sollte ein Kind mit 6 eine solche Entscheidung treffen? qbz hat hier schon vorgetragen, zu welchem Denken Kinder in diesem Alter normalerweise fähig sind.
Soweit ich weiß gibt es kein einziges Kinderrecht im GG. Bayern wird voraussichtlich eine Initiative starten, Kinderrechte in das Grundgesetz zu bekommen. Da geht es dann aber um körperliche Gewalt und andere Themen, die wirklich das Kindeswohl beeinträchtigen können.