Zitat:
Zitat von trithos
Ich finde das Urteil auch richtig. Und ich wundere mich ehrlich gesagt ein bisschen über Dich, Klugschnacker. Du vertrittst hier ja mit Vehemenz den Standpunkt, dass Religion im öffentlichen Leben nichts verloren hat.
Aber mit dem Kopftuch als religiöses Symbol getragen von einer Vertreterin eines Staates, der sich streng von Religion fernhalten soll, hast Du kein Problem? Stell Dir vor, Du würdest auf einmal einer Richterin im christlichen Ordensgewand gegenüber sitzen. Das wäre okay für Dich????
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Es ging nicht um eine Richterin, sondern um eine Rechtsrefrendarin. Die Person befand sich also in der Ausbildung, zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen.
Christliche Symbole sind im öffentlichen, staatlichen Raum ganz normal. Niemand kontrolliert, ob eine Richterin eine Halskette trägt, an der ein Kreuz baumelt. Es hängen Kruzifixe in Amtsstuben. Vor dem Bundestag werden Schwüre gesprochen mit der Floskel "... so wahr mit Gott helfe". Du kannst einer radikalen christlichen Kirche angehören, und behaupten, die Erde sei 6000 Jahre alt, und dennoch Bildungsminister werden. Das ist von der Glaubensfreiheit im Grundgesetz gedeckt.
Das Abnehmen des Kopftuches ändert am Glauben der Person überhaupt nichts. Sie wird dadurch in ihrer Gesinnung nicht neutraler. Das eigentliche Ziel des Kopftuchverbots, die weltanschauliche Neutralität in den Amtshandlungen der betreffenden Person, kann durch dieses Verbot also nicht gewährleistet werden. Es handelt sich beim Kopftuchverbot der Rechtsrefrendarin um reine Show.
Ich bewerte die tatsächliche Religionsfreiheit höher als den bloßen Anschein von weltanschaulicher Neutralität.