Zitat:
Zitat von floehaner
...dass dies nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, weil nach STVO Rücklichter (Auto und Fahrrad) nicht blinken dürfen.
Einfache Abwägung: vom Auto übersehen werden oder kleines DUDU von der Polizei.
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Habe noch nie gehört, dass blinkende Rücklichter am Rad kritisiert werden, auch wenn offiziell nicht erlaubt.